ABLAUF EINER AUSSERGERICHTLICHEN SCHADENBEGLEITUNG 1. Erstkontakt und kurze Fallschilderung 2. Unterlagenprüfung 3. Schriftliche Festlegung von Auftrag, Vollmacht, Honorar und Grenzen 4. Organisation von Besichtigung, Beweisen und Forderungsaufstellung 5. Außergerichtliche Kommunikation und Nachverfolgung 6. Prüfung und Erklärung der Abrechnung Keine gerichtliche Vertretung. Bei erforderlichen Gerichts- oder Anwaltsleistungen erfolgt eine Empfehlung zur Übergabe an einen Rechtsanwalt.