Häufige Fragen zur außergerichtlichen Schadenbegleitung
Antworten zu Beauftragung, Honorar, Kfz-Fremdschäden, Unterlagen und Grenzen der außergerichtlichen Schadenbegleitung.
Kann ich Sie beauftragen, obwohl mein Versicherungsvertrag nicht über Ihr Büro abgeschlossen wurde?
Ja. Eine reine Beratung oder außergerichtliche Schadenbegleitung kann nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Fall insbesondere Unfallbericht, Fotos, Polizzen, bisherige Meldungen, Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen, medizinische Unterlagen und gesamte Korrespondenz.
Wie wird das Honorar vereinbart?
Leistungsumfang und Honorar werden vor Beginn transparent und schriftlich festgelegt. Der Aufwand hängt von Umfang, Komplexität und bisherigem Stand ab.
Übernehmen Sie die gerichtliche Durchsetzung?
Nein. Gerichtliche Vertretung und anwaltliche Rechtsberatung sind nicht Teil des Angebots. Bei Bedarf wird die Übergabe an einen Rechtsanwalt empfohlen.
Was ist bei Fristen wichtig?
Alle bekannten Fristen und Schreiben müssen sofort vollständig übermittelt werden. Eine Prüfung kann nur auf Grundlage der tatsächlich vorliegenden Informationen erfolgen.
Kann die gegnerische Versicherung eine Besichtigung verlangen?
Der Versicherer benötigt regelmäßig Informationen zur Feststellung des Ereignisses und der Schadenhöhe. Ob und wie eine Besichtigung erfolgt, wird im konkreten Fall abgestimmt.
Welche Kfz-Schadenpositionen werden berücksichtigt?
Je nach Sachverhalt können Fahrzeugschaden, Abschlepp- und Standkosten, beschädigte Ausrüstung, Personenschäden und weitere belegbare Positionen relevant sein. Nicht jede Position besteht in jedem Fall.
Wie lange dauert eine Abwicklung?
Das hängt unter anderem von Haftungsfrage, Unterlagen, Gutachten, Reparaturweg, Personenschaden und Reaktionszeiten der Beteiligten ab.