Schadenfall.
Viele Beteiligte. Ein Ansprechpartner.
Auch wenn Sie bisher nicht bei uns versichert sind: Als Berater in Versicherungsangelegenheiten können wir nach gesonderter Beauftragung Ihre außergerichtliche Schadenabwicklung begleiten – besonders bei Kfz-Haftpflicht-Fremdschäden.
Wir strukturieren den Schadenfall.
Ein Schaden betrifft oft Geschädigte, Versicherer, Sachverständige, Werkstätten, Handwerker und weitere Beteiligte. Wir bringen Informationen und Abläufe zusammen.
Erstprüfung und Auftrag
Wir prüfen Unterlagen, Zuständigkeit, Versicherungsverträge, bisherigen Schriftverkehr und bekannte Fristen. Danach wird der außergerichtliche Auftrag klar vereinbart.
Besichtigung und Beweissicherung
Wir organisieren nach Möglichkeit gemeinsame Besichtigungen und achten darauf, dass Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Zeugenaussagen und sonstige Nachweise gesichert werden.
Forderungen gemeinsam erstellen
Wir erfassen die einzelnen Schadenpositionen, ordnen Belege zu und bereiten die außergerichtliche Forderung nachvollziehbar auf.
Kommunikation koordinieren
Wir begleiten den Austausch mit Haftpflichtversicherer, Sachverständigen, Reparaturbetrieb und weiteren Professionisten und klären Widersprüche frühzeitig.
Bewertungen vergleichen
Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen werden auf nachvollziehbare Abweichungen geprüft. Offene Punkte werden sachlich nachgefragt.
Abwicklung bis zum Abschluss
Wir verfolgen Rückfragen, Teilzahlungen und Abrechnungen bis zur außergerichtlichen Erledigung und erklären, welche Punkte offen oder abgeschlossen sind.
Kfz-Haftpflicht-Fremdschaden.
Der geschädigte Dritte kann seinen Schadenersatzanspruch im Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrags grundsätzlich auch direkt gegenüber dem Haftpflichtversicherer geltend machen.
| Bereich | Was geprüft und aufbereitet wird |
|---|---|
| Unfallhergang | Skizze, Fotos, Zeugen, Polizeidaten, gegnerische Angaben und zeitlicher Ablauf |
| Fahrzeugschaden | Reparaturweg, Totalschadenbewertung, Wiederbeschaffung, Restwert, Abschlepp- und Standkosten – soweit im Einzelfall relevant |
| Nebenschäden | Beschädigte Kleidung, Helm, Gepäck oder andere mitgeführte Sachen |
| Personenschaden | Ärztliche Unterlagen, Heilungsverlauf, Aufwendungen und weitere mögliche Anspruchspositionen; bei rechtlicher oder gerichtlicher Vertretung ist ein Rechtsanwalt einzubeziehen |
| Kommunikation | Forderungsschreiben, Rückfragen, Gutachten, Vergleichsvorschläge und Abrechnung |
Fünf nachvollziehbare Schritte.
Damit es keine falschen Erwartungen gibt, werden Auftrag, Honorar, Unterlagen und Zuständigkeiten vor Beginn schriftlich festgehalten.
Fall schildern
Kurzer Überblick, Versicherer, Datum, Schadenart und aktueller Stand.
Unterlagen prüfen
Polizzen, Meldungen, Fotos, Gutachten, Rechnungen und Schriftverkehr.
Auftrag festlegen
Leistungsumfang, Vollmacht, Honorar und außergerichtliche Grenze.
Abwicklung begleiten
Besichtigung, Forderung, Kommunikation, Nachweise und Rückfragen.
Ergebnis erklären
Abrechnung prüfen, offene Punkte darstellen und nächste Schritte klären.
Wichtig vor der Beauftragung.
Muss ich bereits Kunde sein?
Nein. Die Schadenbegleitung kann als gesonderte Beratung in Versicherungsangelegenheiten vereinbart werden.
Ist die Leistung kostenlos?
Bei Nichtkunden und reinen Beratungsleistungen wird das Honorar vor Beginn transparent vereinbart. Ohne Auftrag entstehen keine laufenden Bearbeitungstätigkeiten.
Vertreten Sie mich vor Gericht?
Nein. Das Angebot ist auf außergerichtliche Beratung und Verhandlung beschränkt. Für gerichtliche Schritte ist ein Rechtsanwalt erforderlich.
Können Sie eine bestimmte Entschädigung garantieren?
Nein. Ergebnis und Dauer hängen von Haftung, Vertrag, Beweislage, Schadenhöhe, Mitwirkung der Beteiligten und Rechtslage ab.
