SICHER mit HELM
VersicherungsschadenSICHER mit HELM →·DE|EN
Versicherungsfall · Fremdschaden · außergerichtliche Abwicklung

Schadenfall. Viele Beteiligte. Ein Ansprechpartner.

Auch wenn Sie bisher nicht bei uns versichert sind: Als Berater in Versicherungsangelegenheiten können wir nach gesonderter Beauftragung Ihre außergerichtliche Schadenabwicklung begleiten – besonders bei Kfz-Haftpflicht-Fremdschäden.

AußergerichtlichBegleitung ohne Gerichtsvertretung
Unabhängigim Auftrag des Geschädigten
DokumentiertUnterlagen, Forderungen und Fristen
TransparentLeistungsumfang und Honorar vorab
Echte Praxisfälle

Ergebnisse aus konkreten Schadenabwicklungen.

Unsere anonymisierten Praxisfälle zeigen, warum rasche Beweissicherung und vollständige Anspruchsaufbereitung wichtig sind.

Alle Praxisfälle
16.500 €Gesamtentschädigung nach Motorradunfall
100 %Haftung binnen einer Woche anerkannt
8.000 €Hochwasserleistung im konkreten Fall
7.000 €Einigung nach abweichenden Bewertungen

Anonymisierte Einzelfälle. Ergebnisse sind nicht auf andere Schäden übertragbar.

Unsere Leistung

Wir strukturieren den Schadenfall.

Ein Schaden betrifft oft Geschädigte, Versicherer, Sachverständige, Werkstätten, Handwerker und weitere Beteiligte. Wir bringen Informationen und Abläufe zusammen.

01

Erstprüfung und Auftrag

Wir prüfen Unterlagen, Zuständigkeit, Versicherungsverträge, bisherigen Schriftverkehr und bekannte Fristen. Danach wird der außergerichtliche Auftrag klar vereinbart.

02

Besichtigung und Beweissicherung

Wir organisieren nach Möglichkeit gemeinsame Besichtigungen und achten darauf, dass Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Zeugenaussagen und sonstige Nachweise gesichert werden.

03

Forderungen gemeinsam erstellen

Wir erfassen die einzelnen Schadenpositionen, ordnen Belege zu und bereiten die außergerichtliche Forderung nachvollziehbar auf.

04

Kommunikation koordinieren

Wir begleiten den Austausch mit Haftpflichtversicherer, Sachverständigen, Reparaturbetrieb und weiteren Professionisten und klären Widersprüche frühzeitig.

05

Bewertungen vergleichen

Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen werden auf nachvollziehbare Abweichungen geprüft. Offene Punkte werden sachlich nachgefragt.

Schwerpunkt

Kfz-Haftpflicht-Fremdschaden.

Der geschädigte Dritte kann seinen Schadenersatzanspruch im Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrags grundsätzlich auch direkt gegenüber dem Haftpflichtversicherer geltend machen.

BereichWas geprüft und aufbereitet wird
UnfallhergangSkizze, Fotos, Zeugen, Polizeidaten, gegnerische Angaben und zeitlicher Ablauf
FahrzeugschadenReparaturweg, Totalschadenbewertung, Wiederbeschaffung, Restwert, Abschlepp- und Standkosten – soweit im Einzelfall relevant
NebenschädenBeschädigte Kleidung, Helm, Gepäck oder andere mitgeführte Sachen
PersonenschadenÄrztliche Unterlagen, Heilungsverlauf, Aufwendungen und weitere mögliche Anspruchspositionen; bei rechtlicher oder gerichtlicher Vertretung ist ein Rechtsanwalt einzubeziehen
KommunikationForderungsschreiben, Rückfragen, Gutachten, Vergleichsvorschläge und Abrechnung
Klare Grenze: Wir begleiten ausschließlich außergerichtlich. Wird eine Klage, verbindliche Rechtsvertretung oder anwaltliche Beurteilung erforderlich, empfehlen wir die Übergabe an einen Rechtsanwalt.
Ablauf

Fünf nachvollziehbare Schritte.

Damit es keine falschen Erwartungen gibt, werden Auftrag, Honorar, Unterlagen und Zuständigkeiten vor Beginn schriftlich festgehalten.

1

Fall schildern

Kurzer Überblick, Versicherer, Datum, Schadenart und aktueller Stand.

2

Unterlagen prüfen

Polizzen, Meldungen, Fotos, Gutachten, Rechnungen und Schriftverkehr.

3

Auftrag festlegen

Leistungsumfang, Vollmacht, Honorar und außergerichtliche Grenze.

4

Abwicklung begleiten

Besichtigung, Forderung, Kommunikation, Nachweise und Rückfragen.

5

Ergebnis erklären

Abrechnung prüfen, offene Punkte darstellen und nächste Schritte klären.

OGH & Fachwissen

Direktanspruch, Haftung und Schadenhöhe richtig einordnen.

Alle OGH-Entscheidungen
OGH 7 Ob 182/17s

Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer

Der Direktanspruch nach § 26 KHVG wird als gesetzlicher Schuldbeitritt beschrieben. Der Geschädigte kann seinen Anspruch im gesetzlichen Rahmen unmittelbar gegenüber dem Haftpflichtversicherer geltend machen.

Entscheidung im RIS →
OGH 2 Ob 35/15h

Anspruch gegen Schädiger und Versicherer

Der Direktanspruch ist ein zusätzlicher gesetzlicher Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer. Anspruchsgrund, Umfang und Beweise sind trotzdem im Einzelfall aufzubereiten.

Entscheidung im RIS →
OGH 2 Ob 41/05a

Schadenersatzanspruch bleibt die Grundlage

Auch bei unmittelbarer Inanspruchnahme des Versicherers bleibt der zugrunde liegende Schadenersatzanspruch maßgeblich. Haftung und Schadenhöhe müssen daher sauber dokumentiert werden.

Entscheidung im RIS →
Versicherungsmakler & Berater

Schadenbegleitung ist Teil umfassender Versicherungsberatung.

Als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten unterstützen wir nicht nur beim Vertragsabschluss. Das Fachportal erklärt auch die Rolle bei Deckungsfragen, Polizzenprüfung und außergerichtlicher Schadenbegleitung.

Versicherungsmakler & Beratung erklärt
Unser Team

Schadenabwicklung braucht Fachwissen und Organisation.

Team kennenlernen
Herbert Helm MBA

Herbert Helm MBA

Versicherungsmakler & Berater in Versicherungsangelegenheiten

Schadenersatzrecht · Deckungsprüfung · technische und versicherungsfachliche Praxis

Gerhard Kofler

Gerhard Kofler

Externer Sachverständiger

Zusätzliche Expertise bei komplexen Haftpflicht-, Sach- und Unfallfragen

Sylvia Laslo

Sylvia Laslo

Backoffice, Vertragsverwaltung und Kundenservice

Organisation, Unterlagen und laufende Kommunikation

Häufige Fragen

Wichtig vor der Beauftragung.

Alle Fragen
Muss ich bereits Kunde sein?

Nein. Die Schadenbegleitung kann als gesonderte Beratung in Versicherungsangelegenheiten vereinbart werden.

Ist die Leistung kostenlos?

Bei Nichtkunden und reinen Beratungsleistungen wird das Honorar vor Beginn transparent vereinbart. Ohne Auftrag entstehen keine laufenden Bearbeitungstätigkeiten.

Vertreten Sie mich vor Gericht?

Nein. Das Angebot ist auf außergerichtliche Beratung und Verhandlung beschränkt. Für gerichtliche Schritte ist ein Rechtsanwalt erforderlich.

Können Sie eine bestimmte Entschädigung garantieren?

Nein. Ergebnis und Dauer hängen von Haftung, Vertrag, Beweislage, Schadenhöhe, Mitwirkung der Beteiligten und Rechtslage ab.

Persönlicher Erstkontakt

Lassen Sie den aktuellen Stand zuerst geordnet prüfen.

Schildern Sie kurz Schadenart, Datum, beteiligte Versicherer und den bisherigen Ablauf. Danach klären wir, ob und in welchem Umfang eine außergerichtliche Begleitung sinnvoll ist.

Herbert Helm MBA
Herbert Helm MBA
Versicherungsmakler & Berater in Versicherungsangelegenheiten
+43 7474 23456
helm@sichermithelm.at
Anfahrt zum Büro

Persönlich in Euratsfeld.

Unser Büro befindet sich am Saliterweg 8 in 3324 Euratsfeld. Die interaktive Google-Karte wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geladen.

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Telefon+43 7474 23456